Wenn Sie sich bei einem Singleportal anmelden um
losflirten zu können, kommt immer ein Vertrag zwischen Ihnen und dem
Anbieter zustande, in dem für beide Seiten die Rechte und Pflichten
geregelt sind. Dabei ist es irrelevant, ob die Anbieter ihre Dienste
kostenlos anbieten oder eine Gebühr verlangen.
Die Einzelheiten dieses Vertrages sind in den AGBs geregelt, denen
Sie bei der Anmeldung zustimmen müssen.
Einige Anbieter räumen sich darin unfaire Rechte ein - in der
Hoffnung, dass die meisten Singles das Kleingedruckte sowieso nicht
durchlesen oder nicht wirklich verstehen.
Wir zeigen Ihnen hier einige typische Formulierungen zu Ihren
Ungunsten und möchten Ihnen dringend raten, bei der
nächsten Anmeldung genau auf die AGB's zu achten!
Beispiel 1: Singleportale mit Fakes
Einige Anbieter verdienen ihr Geld damit, dass sich die Mitglieder
nur über teure SMS kennenlernen können. Um den Umsatz kräftig
anzukurbeln,
wird eine Handvoll Studenten oder Hausfrauen engagiert, die rund um
die Uhr von der Zentrale aus unter anderem Namen ahnungslose
Mitglieder
angraben.
Um deswegen nicht rechtlich belangt werden zu können, schreiben
diese Abzocker ihr Vorgehen direkt irgendwo ins Kleingedruckte:
"Wie allgemein in Internetkontaktmärkten üblich, setzt der
Leistungsanbieter auch in diesem Angebot Animateure ein, die
Anzeigen schreiben und
auf Anzeigen antworten, um die Attraktivität des Kontaktmarktes zu
steigern."
Klartext: Wenn Sie bei dieser Singlebörse jemanden kennenlernen,
wissen Sie nicht, ob es sich um eine echte Person oder um ein Fake
handelt,
das vom Leistungsanbieter nur gespielt wird. Da spenden Sie Ihr Geld
lieber zu einem guten Zweck einer Hilfsorganisation!
Und hier ein noch krasseres AGB-Beispiel für Animateure:
"In diesem Chat setzt die Single-GmbH Betreuer/innen ein, die unter
mehreren Identitäten Dialoge führen können. Im System sind diese
nicht
besonders gekennzeichnet. Ein Dialogpartner kann also ein/e
Betreuer/in sein, der sich unter einer anderen Identität im System
befinden kann."
Beispiel 2: Umgang mit privaten Daten
Singlebörsen-Anbieter wissen viel über Sie, z.B. Ihre
E-Mail-Adresse, Ihr Alter, Ihren Bildungsstand, eventuell sogar Ihre
Hobbys oder gar Ihr
Einkommen.
Ein vertrauensvoller Umgang mit diesen Daten ist eigentlich
selbstverständlich und teilweise auch gesetzlich vorgeschrieben.
Bis vor rund einem Jahr war das größte Problem, dass Singlebörsen
persönliche Daten gezielt an die Werbeindustrie verkauft haben -
teilweise
für bis zu 1,- Euro pro E-Mail-Adresse. Durch die schärfere
Bestrafung von "Spam" gibt es in letzter Zeit nur noch sehr wenige
Singleportale,
die gezielt persönliche Daten weitergeben.
Dennoch halten sich einige in ihren AGBs ein Hintertürchen offen:
"Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein
Pseudonym (Nickname), seine Vorlieben und seine Suchprofile sowie
sein Bild in
einer Werbe-Fernsehsendung oder Tageszeitung gesendet bzw.
veröffentlicht werden dürfen."
Klartext: Dieser Anbieter erlaubt sich, Ihr Foto und weitere Angaben
zu Ihrer Person für Werbezwecke zu verwenden.
Sie schlagen dann eines Tages die Zeitung auf oder schalten den
Fernseher an und sehen Ihr Gesicht mit dem Untertitel:
"nachtschwärmer29 ist
bei uns aktiv auf der Suche!"
Auf die Reaktion Ihrer Freunde müssen Sie da nicht lange warten...
Beispiel 3: Automatische Mitgliedschaft-Verlängerungen
Was passiert eigentlich, wenn Sie z.B. für drei Monate lang Mitglied
bei einem Kontaktanzeigen-Anbieter waren und Ihre Mitgliedschaft
ausläuft?
Ein fairer Anbieter schreibt Sie ein bis zwei Wochen vorher per
E-Mail an und fragt, ob Sie verlängern möchten oder nicht. Wenn Sie
nicht
reagieren, gilt Ihre Mitgliedschaft als gekündigt.
Bei weniger fairen Anbietern verlängert sich die Mitgliedschaft
vollautomatisch, wenn Sie nicht rechtzeitig irgendwo einen
Kündigungslinkanklicken oder Ihre Kündigung schriftlich einreichen.
Diese Anbieter hoffen darauf, dass viele Mitglieder diese
Kündigungsfrist
gar nicht kennen oder sie vergessen. Dann kann nämlich noch einmal
abkassiert werden:
"Ein nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit
gekündigter Vertrag verlängert sich automatisch um die bisherige
Vertragslaufzeit."
Nächste Seite:
Auf was Sie achten sollten beim Bezahlen der Dating-Portale
Weiterführende Informationen unter:
Über Fälschungen - wie Sie Fake - Kontaktanzeigen entlarven
|