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Trickreiche AGB's, kleingedruckte Texte immer gut lesen

Vorsicht bei den AGB's von Kontaktportalen!

Kontrollieren Sie, wie die AGBs einer Singlebörse formuliert sind. Versteckte kleingedruckte Bedingungen in AGBs können unvorteilhaft für Sie sein!

Wenn Sie sich bei einem Singleportal anmelden um losflirten zu können, kommt immer ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Anbieter zustande, in dem für beide Seiten die Rechte und Pflichten geregelt sind. Dabei ist es irrelevant, ob die Anbieter ihre Dienste kostenlos anbieten oder eine Gebühr verlangen.

Die Einzelheiten dieses Vertrages sind in den AGBs geregelt, denen Sie bei der Anmeldung zustimmen müssen.

Einige Anbieter räumen sich darin unfaire Rechte ein - in der Hoffnung, dass die meisten Singles das Kleingedruckte sowieso nicht durchlesen oder nicht wirklich verstehen.

Wir zeigen Ihnen hier einige typische Formulierungen zu Ihren Ungunsten und möchten Ihnen dringend raten, bei der nächsten Anmeldung genau auf die AGB's zu achten!


Beispiel 1: Singleportale mit Fakes
Einige Anbieter verdienen ihr Geld damit, dass sich die Mitglieder nur über teure SMS kennenlernen können. Um den Umsatz kräftig anzukurbeln, wird eine Handvoll Studenten oder Hausfrauen engagiert, die rund um die Uhr von der Zentrale aus unter anderem Namen ahnungslose Mitglieder angraben.

Um deswegen nicht rechtlich belangt werden zu können, schreiben diese Abzocker ihr Vorgehen direkt irgendwo ins Kleingedruckte:
"Wie allgemein in Internetkontaktmärkten üblich, setzt der Leistungsanbieter auch in diesem Angebot Animateure ein, die Anzeigen schreiben und auf Anzeigen antworten, um die Attraktivität des Kontaktmarktes zu steigern."

Klartext: Wenn Sie bei dieser Singlebörse jemanden kennenlernen, wissen Sie nicht, ob es sich um eine echte Person oder um ein Fake handelt,
das vom Leistungsanbieter nur gespielt wird. Da spenden Sie Ihr Geld lieber zu einem guten Zweck einer Hilfsorganisation!

Und hier ein noch krasseres AGB-Beispiel für Animateure:
"In diesem Chat setzt die Single-GmbH Betreuer/innen ein, die unter mehreren Identitäten Dialoge führen können. Im System sind diese nicht besonders gekennzeichnet. Ein Dialogpartner kann also ein/e Betreuer/in sein, der sich unter einer anderen Identität im System befinden kann."


Beispiel 2: Umgang mit privaten Daten
Singlebörsen-Anbieter wissen viel über Sie, z.B. Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Alter, Ihren Bildungsstand, eventuell sogar Ihre Hobbys oder gar Ihr Einkommen.
Ein vertrauensvoller Umgang mit diesen Daten ist eigentlich selbstverständlich und teilweise auch gesetzlich vorgeschrieben.

Bis vor rund einem Jahr war das größte Problem, dass Singlebörsen persönliche Daten gezielt an die Werbeindustrie verkauft haben - teilweise für bis zu 1,- Euro pro E-Mail-Adresse. Durch die schärfere Bestrafung von "Spam" gibt es in letzter Zeit nur noch sehr wenige Singleportale, die gezielt persönliche Daten weitergeben.

Dennoch halten sich einige in ihren AGBs ein Hintertürchen offen:
"Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass sein Pseudonym (Nickname), seine Vorlieben und seine Suchprofile sowie sein Bild in einer Werbe-Fernsehsendung oder Tageszeitung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen."

Klartext: Dieser Anbieter erlaubt sich, Ihr Foto und weitere Angaben zu Ihrer Person für Werbezwecke zu verwenden.
Sie schlagen dann eines Tages die Zeitung auf oder schalten den Fernseher an und sehen Ihr Gesicht mit dem Untertitel: "nachtschwärmer29 ist bei uns aktiv auf der Suche!"
Auf die Reaktion Ihrer Freunde müssen Sie da nicht lange warten...


Beispiel 3: Automatische Mitgliedschaft-Verlängerungen
Was passiert eigentlich, wenn Sie z.B. für drei Monate lang Mitglied bei einem Kontaktanzeigen-Anbieter waren und Ihre Mitgliedschaft ausläuft?

Ein fairer Anbieter schreibt Sie ein bis zwei Wochen vorher per E-Mail an und fragt, ob Sie verlängern möchten oder nicht. Wenn Sie nicht reagieren, gilt Ihre Mitgliedschaft als gekündigt.
Bei weniger fairen Anbietern verlängert sich die Mitgliedschaft vollautomatisch, wenn Sie nicht rechtzeitig irgendwo einen Kündigungslinkanklicken oder Ihre Kündigung schriftlich einreichen. Diese Anbieter hoffen darauf, dass viele Mitglieder diese Kündigungsfrist
gar nicht kennen oder sie vergessen. Dann kann nämlich noch einmal abkassiert werden:
"Ein nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigter Vertrag verlängert sich automatisch um die bisherige Vertragslaufzeit."

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Auf was Sie achten sollten beim Bezahlen der Dating-Portale

Weiterführende Informationen unter:
Über Fälschungen - wie Sie Fake - Kontaktanzeigen entlarven